Informationen gemäß § 5 TMG:

GHC Greilich Hirschmann & Coll.
Partnerschaftsgesellschaft, AG Frankfurt am Main PR 1565

Sitz der Gesellschaft: Bismarckstraße 5, D-35390 Gießen

Ust.-Identifikations-Nr. DE81233016

Liste der Partner

Zusätzliche Informationen gemäß § 2 Abs. 2 DL-InfoV:

Die Berufsträger unserer Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und gehören folgenden Kammern an:
• Notare: Notarkammer Frankfurt am Main
• Rechtsanwälte: Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main

Die zuständige Aufsichtsbehörde der Notare ist der Präsident des Landgerichts Gießen. Die Aufsichtsbehörde der Notarkammer ist
die Landesjustizverwaltung - Präsidentin des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.

Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte - BORA
  • Fachanwaltsordnung - FAO
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft - CCBE
  • Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland - EuRAG

Diese Vorschriften finden Sie auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer unter folgendem Link:
http://www.brak.de/seiten/06.php

Für die Notare dieser Kanzlei gelten folgende berufsrechtlichen Regelungen:

  • Bundesnotarordnung - BNotO
  • Beurkundungsgesetz - BeurkG
  • Dienstordnung für Notarinnen und Notare - DONot
  • Richtlinien für die Berufsausübung der Notarkammer Frankfurt
  • Kostenordnung - KostO

Diese Vorschriften können auf der Website der Bundesnotarkammer unter "Der Notar - Berufsrecht" eingesehen werden.

Berufshaftpflichtversicherung
VICTORIA Versicherung AG
Victoriaplatz1, 40198 Düsseldorf

Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungssschutzes umfasst Tätigkeiten in Europa und genügt damit mindestens den Anforderungen der
Vorschriften gemäß § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO).
Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.